Wie sind die gesetzlichen Regelungen?
Seit 21. August 2023 ist der intelligente Fahrtenschreiber der
2. Generation Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen über 3,5t, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Ab 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzte Fahrzeuge auf den intelligenten Tachographen der 2. Generation umgerüstet werden.
Ab Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge von mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Straßenverkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.